Laut Gesetzgeber seit dem 01.03.2023 neue Regularien zur Test- und Maskenpflicht getroffen, diese können aktuell jedoch nicht vollumfänglich in unserer Klinik Anwendung finden.
Maskenpflicht: Es besteht bis auf Weiteres wieder eine allgemeine FFP2 Maskenpflicht für Personal und Patienten. Die Zuteilung der Masken erfolgt im Speisesaal.
Besucher, Handwerker und sonstige Dienstleister sind bis zum 07.04.2023 ohnehin weiterhin verpflichtet, beim Betreten der Klinik eine FFP2 Maske zu tragen.
Testpflicht: Alle Patienten werden routinemäßig bei Aufnahme mittels Schnelltest getestet, die wöchentliche Schnelltestung entfällt. Im Falle eines positiven Schnelltest muss jeden 2. Tag ein Schnelltest wiederholt werden bis dieser negativ ist. Symptombedingte Schnelltestungen bzw. PCR Testungen auf COVID19, erfolgen nur auf fachärztliche Anordnung. Positiv getestete Patienten gehen in die Isolation bis der Schnelltest wieder negativ ist.
Für Besucher entfällt die Testpflicht.